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Was ist Leader?


Leader ist als Schwerpunkt 4 Teil des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Die weiteren Schwerpunkte dieses Programms sind:
• Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
• Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
• Schwerpunkt 3: Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Nach der ersten Auswahlrunde im November 2007 wurden in Oberösterreich 24 Leader-Regionen ausgewählt, die nach der Leader-Methode eine innovative, Sektor übergreifende Entwicklung ihrer Region vorantreiben.

Die Gesamtfläche der oberösterreichischen Leader-Regionen beträgt rund 11.540 km2 in 425 Gemeinden. Insgesamt leben rund 1.042.000 Menschen in oberösterreichischen Leader-Gebieten.
Für den Programmzeitraum 2007-2013 stehen im Bereich Leader rund 8 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung (EU; Bund, Land). Davon kommen 41 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).  


Die Leader-Methode


• Der territoriale Ansatz: Darunter versteht man gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, die für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind.  Die regionalen Besonderheiten bilden die Basis für eine langfristige angelegte Entwicklungsarbeit.
•  Der Partnerschaftliche Ansatz: Lokale öffentlich-private Partnerschaften (sogenannte Lokale Aktionsgruppen ) agieren als Plattform und Motor der Entwicklung.
• Der Bottom-up-Ansatz: Bottom-up bedeutet, dass die Strategien und die Projekte in den Regionen entwickelt und nicht von externen Planungsstellen und Organisationen aufgesetzt werden. Zudem gewährleistet dieser Ansatz eine Entscheidungsbefugnis für die lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entscheidungsstrategien und -projekte. Kurz: Die lokale Aktionsgruppe bzw. die dafür vorgesehenen Gremien einer LAG entscheiden, ob ein Projekt, das ein regionaler Akteur oder eine regionale Organisation vorschlägt, der regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und im Rahmen von Leader umgesetzt werden soll. Die endgültige Förderentscheidung trifft aber immer die zuständige Förderstelle.
• Der multisektorale Ansatz: Damit ist eine Sektor übergreifende Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der Akteur/innen und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruht, gemeint.
• Der innovative Ansatz: Neues versuchen – gewohnte Wege verlassen. Mit Kreativität, Phantasie und Risikobereitschaft sollen für die Region neue Ideen und Projekte aufgegriffen, entwickelt und realisiert  werden.
• Kooperation: Entwicklung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
• Vernetzung: Nationale und europäische Vernetzung und Erfahrungsaustausch


Wie komme ich zu einer Leader-Förderung?


Grundvoraussetzungen für eine Leader-Förderung sind:
Ein/e Projektträger/in muss aus einer Leader-Region kommen. Ein Projekt muss in eine regionale Leader-Strategie passen, einer im „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums“ vorgesehenen Maßnahme oder den in 3 Schwerpunkten des „Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums“ festgelegten Zielen entsprechen.
1. Wer eine Projektidee im Rahmen von Leader umsetzen möchte, nimmt am besten mit dem/der Leader-Manager/in seiner/ihrer Region Kontakt auf und klärt ab, ob sein/ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist und wie die konkrete Vorgangsweise der Projektauswahl in der jeweiligen Region aussieht.
2. In der Regel werden Projekte von einem Entscheidungsgremium der Leader-Gruppe bewertet und ausgewählt.
3. Danach können die ausgewählten Projekte vom Projektträger/von der Projektträgerin bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ eingereicht werden. die Förderentscheidung trifft immer die zuständige Förderstelle und nicht die Leader-Gruppe.
4. Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft als schwerpunktverantwortliche Landesstelle koordiniert den Leader-Prozess  und ist als Bindeglied zwischen den Regionen und den fachlich zuständigen Förderstellen. nach Bestätigung der Programmkonformität reicht sie die Förderanträge an die jeweils richtige Förderstelle weiter.Wichtig ist, dass für alle Projekte ein Förderantrag vor Investitionsbeginn gestellt wird. (Achtung: bei Forstprojekten – Projektgenehmigung vor Investitionsbeginn!)


 


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Einen Pressebericht aus den OÖN finden Sie hier.
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